Migrationsrecht
Asylrecht
Nach Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen. Aus diesem Grund wird das Asylrecht nur in den seltensten Fällen (in 0,3 bis 0,7 % der Fälle in den letzten Jahren) festgestellt. Unter das Rechtsgebiet Asylrecht fallen aber auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die Gewährung subsidiären Schutzes und die Feststellung von Abschiebungsverboten.Wir vertreten Mandanten aus zahlreichen Ländern (schwerpunktmäßig Syrien, Sudan, Irak, Afghanistan und dem Libanon) sowohl außergerichtlich gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch gerichtlich im Rahmen der Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten. Dabei geht es im Regelfall um folgende Themen:
- Asylrecht, Art. 16 a GG
- Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- Gewährung subsidiären Schutzes
- Feststellung von Abschiebungsverboten
- Dublinverfahren
Ausländerrecht
Falls Sie Fragen zur Einreise und dem Aufenthalt von Ausländern außerhalb eines Asylverfahrens haben, stehen wir ebenfalls gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und können unter anderem zu den Themen
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Freizügigkeitsrecht
- Ausweisung/Abschiebung
- Familienzusammenführung
Auskunft erteilen.
Auch Mandate aus dem Staatsangehörigkeitsrecht, also insbesondere im Zusammenhang mit Einbürgerungen, übernehmen wir gerne.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Kanzlei Stephanie Otrakci
Abelmannstr. 27
30519 Hannover